Leistungskatalog – SeraVitaCare GmbH
Unsere Rundum-Leistungen für die Pflegehilfe
Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause. Keine Personalvermittlung. Keine Verleihmodelle. Monatspauschale nur für Betreuung. Pflege- und medizinische Leistungen werden direkt von der Krankenkasse abgedeckt.
Basis-Begleitung
Unterstützung im Alltag
Ideal für Senioren, die noch selbstständig sind, aber regelmässige Hilfe und Gesellschaft brauchen.
Für eine betreute Person
2–4 Stunden Betreuung pro Tag
Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnisförderung
Unterstützung im Haushalt
Kochen, Einkaufen, Begleitung zu Terminen
Entlastung für Angehörige
Telefonische Erreichbarkeit für Notfälle
CHF ab 2'200.– pro Monat
Premium Modell
Betreut & begleitet rund um die Uhr
Die beste Alternative zum Altersheim. Eine Betreuungsperson lebt mit der betreuten Person im Haushalt und ist 24 Stunden präsent.
CHF 6’500.– pro Monat
Für eine betreute Person
Feste Betreuungspersonen
24h Anwesenheit und Unterstützung
Alltags- und Haushaltsbetreuung
Persönliche Einsatzleitung & regelmässige Qualitätskontrollen
Notfallnummer 24/7
Ersatz innert kürzester Zeit
Schweizer Arbeitsvertrag & volle Rechtssicherheit
Wer beteiligt sich an den Betreuungskosten?
In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Betreuung zu Hause finanziert werden kann. Die folgenden Informationen bieten Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Finanzierungsquellen.
Eigenleistung
Die betreute Person zahlt immer die Kosten für Miete, Essen und persönlichen Bedarf selbst. Auch einen Teil der Pflege- oder Betreuungskosten trägt sie direkt.
Grundversicherung der Krankenkasse
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt einen gesetzlich festgelegten Anteil an anerkannten Pflegeleistungen (z. B. CHF 52.60 pro Stunde bei mittlerem Pflegeaufwand). Voraussetzung: Die Pflege wird durch anerkanntes Personal (SRK, Spitex) erbracht. Reine Betreuung ohne medizinischen Charakter wird nicht übernommen.
Hilflosenentschädigung (AHV/IV)
Diese monatliche Pauschale wird bei Hilflosigkeit ausbezahlt. Die Höhe beträgt je nach Schweregrad zwischen CHF 237 und CHF 948 pro Monat. Ein medizinischer Nachweis ist erforderlich.
Ergänzungsleistungen (EL)
Wenn das Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung der Pflegekosten ausreichen, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Diese decken je nach Kanton auch die Kosten für Betreuung zu Hause oder im Heim.
Private Zusatzversicherungen
Einige Personen verfügen über freiwillige Zusatzversicherungen, die gewisse Betreuungskosten ganz oder teilweise übernehmen können.
Angehörige
Familienangehörige können freiwillig mithelfen. Eine gesetzliche Pflicht zur Kostenübernahme besteht nur in Ausnahmefällen. Unsere Fachstelle unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Finanzierung, Antragsstellung oder bei der Organisation von Hilfsleistungen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Krankenkasse bezahlt
Betreuung Grundpflege
Die Betreuungsperson wird durch eine externe, anerkannte Pflegeorganisation delegiert, überwacht und fachlich begleitet. Pflegeverantwortung liegt bei der Partnerorganisation. Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
Körperpflege
Unterstützung bei Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Toilettengänge)
Mobilität
Hilfe bei Mobilität, Lagerung, Inkontinenzversorgung
Nahrung
Unterstützung bei Nahrungsaufnahme
Psychosoziale Unterstützung
Förderung der Orientierung, Tagesstrukturierung und Unterstützung der Selbstständigkeit im Alltag
Krankenkasse bezahlt
Medizinische Pflege
Durchführung ausschliesslich durch die Partnerorganisation (z. B. private Spitex mit kantonaler Bewilligung). Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse. Medizinische Leistungen werden nur durch Pflegefachpersonen durchgeführt (Spitex).
Medizinische Behandlungspflege
Medizinische Behandlungspflege durch Pflegefachpersonen
Medikamentengabe
Medikamentengabe, Injektionen
Wundversorgung
Wundversorgung, Kompressionstherapie
Blutzucker
Blutzucker- und Vitalzeichenkontrolle
Pflegeplanung
Pflegeplanung und Pflegedokumentation
Unverbindlich und kostenfrei
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